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Konkrete Hilfe und Beratung rund um das Thema Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung

Was tun im Fall einer schweren Erkrankung, nach einem Unfall oder bei einer stark fortschreitenden Behinderung? Wenn sich die Lebensumstände so gravierend ändern, wirft das bei Klient:innen und ihren Angehörigen viele Fragen auf. Zu der rein körperlichen Belastung kommen Angst und Unsicherheit: Wie soll es jetzt mit mir weitergehen? Für alle Betroffenen stellt die neue Situation in der Regel eine hohe Belastung dar, die nach professioneller Unterstützung verlangt.

Orientierung und Hilfestellung in einer neuen Lebenswirklichkeit

Futura Berlin hilft Ihnen, sich mit neuen Lebensumständen auseinanderzusetzen. Im ausführlichen persönlichen Gespräch informieren wir Sie darüber, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Ihren Leistungsanspruch bei Krankenkassen, Pflegekassen, Sozial- oder Versorgungsämtern durchsetzen. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt zum großen Teil von dem Pflegegrad ab. Wir begleiten die Begutachtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen und sind bei anstehenden Höherstufungen für Sie da. Auch dann, wenn Sie gegen Bescheide Widerspruch einlegen wollen.

 

Ist Ihr Pflegebedarf geklärt, unterstützen wir Sie tatkräftig im Alltag. Gern kommen wir bei Ihnen zu nach Hause, um uns einen persönlichen Eindruck davon zu verschaffen, welche Hilfe notwendig ist. Dabei ist Diskretion selbstverständlich. Ob körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder Freizeitgestaltung: Wir helfen unseren Klient:innen, ihr Leben zu meistern und stehen Ihnen in jeder Situation mit Rat und Tat zur Seite.

Übersicht über Das Beratungsangebot von Futura Berlin

Pflegebedürftige können einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, sie müssen aber nicht. Eine Alternative ist die häusliche Pflege durch einen Angehörigen, Bekannten oder eine andere Vertrauensperson. In diesem Fall können Menschen mit gravierenden körperlichen Einschränkungen und hohem Hilfebedarf Pflegegeld beantragen, das sie dazu verwenden, die selbstgewählte Pflegekraft nach eigenem Ermessen zu entlohnen.

Futura übernimmt in diesem Fall die Aufgabe, die Qualität der Betreuung sicherzustellen. Vorab prüfen wir deshalb die häuslichen Voraussetzungen für eine selbst organisierte Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Außerdem informieren wir den Pflegenden über zusätzliche Betreuungsangebote für den Fall, dass die betreuende Person verhindert sein sollte.

ie hoch die Kostenübernahme durch einen Leistungsträger ausfällt, hängt vom Einkommen und Vermögen des Klient:innen sowie der Angehörigen 1. Grades ab. Futura berät und informiert Klient:innen darüber, welche Leistungen ihr oder ihm zustehen und ist bei der Antragstellung behilflich.

Möchte ein/e Klient:in wieder in das Berufsleben einsteigen, kann er oder sie Eingliederungshilfe beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragen. Arbeitet er oder sie bereits in einer Werkstatt sorgt Futura dafür, dass regelmäßig Weiterbewilligungsanträge gestellt werden. Handelt es sich um einen Neubeginn in einer Werkstatt, vereinbaren wir einen Termin beim zuständigen Arbeitsamt, das die Rehabilitationsmaßnahme befürworten muss. Zu unseren Leistungen zählt auch Unterstützung beim Antrag auf Übernahme der Werkstatt- und der Fahrtkosten.

amit unsere Klient:innen Sachleistungen in angemessener Höhe erhalten, prüfen wir als erstes, welcher Pflegegrad vorliegt und ob sie sich mit dem gesundheitlichen Zustand unsere Klient:innen deckt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir unseren Klient:innen beim Antrag auf Neufeststellung des Pflegegrades behilflich. Beim anschließenden Termin mit dem MDK sind wir auf Wunsch dabei. Besteht offiziell bestätigt ein Anspruch auf Sachleistungen helfen wir gern dabei, den Antrag zu stellen.

Welche Hilfe Assistenznehmer:innen benötigen, klären wir bei einem ersten Besuch durch eine strukturierte Informationssammlung, bei der wir uns an dem Futura-Leistungskatalog orientieren. Nachdem wir auch die Wünsche unserer Klient:innen mitaufgenommen haben, erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Als erstes prüfen wir, ob die Sachleistungen, die oder die Klientin erhält, ausreichen, um die Kosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, fließt die Höhe des Einkommens mit in unsere Überlegungen ein. Reicht auch dieses nicht aus, empfehlen wir einen Antrag auf ergänzende Hilfe zur Pflege zu stellen.

Welche zusätzliche Hilfe ist nötig? In einem Kostenvoranschlag stellen wir die Leistungen zusammen und leiten diesen mit dem Antragsformular an den örtlichen Sozialhilfeträger weiter. Den darauffolgenden Bescheid prüfen wir genau. entspricht er nicht den Bedürfnissen unserer Klient:innen legen wir Widerspruch oder Teilwiderspruch ein. Ist der Antrag auf ergänzende Hilfe bewilligt, halten wir das Auslaufdatum fest, um rechtzeitig die Weiterbewilligung in die Wege leiten zu können.

Auch wenn kein Pflegegrad festgestellt wurde, kann Hilfe notwendig sein. Die Hilfe zur Pflege ist für jene Menschen gedacht, die einen geringfügigen Pflegebedarf haben, aber über kein Einkommen verfügen. Auch ihnen helfen wir, indem wir zunächst den Pflegebedarf feststellen, die Kosten einschätzen und einen entsprechenden Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger stellen. Gerne helfen wir unseren Klienten gegen Bescheide Widerspruch einzulegen und kümmern uns um eine Weiterbewilligung bereits bewilligter Leistungen.

Haben Assistenznehmer:innen kein oder ein zu geringes Einkommen, helfen wir gern dabei einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII zu stellen. Das Antragsverfahren umfasst den Antrag auf Sozialhilfe, auf Mietkostenübernahme und – sofern nötig – auf Übernahme der Umzugskosten. Wir begleiten den gesamten Prozess und unterstützen unsere Klient:innen dabei, gegebenenfalls Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen. Auch den Bewilligungsbescheid prüfen wir genau und erinnern unsere Klienten rechtzeitig daran, die Weiterbewilligung in die Wege zu leiten.

In den meisten Fällen ist ein Pflegedienst, nur einen Teil des gesamten Tages für den Assistenznehmer oder die Assistenznehmerin vor Ort.
Auch wenn die Pflegeeinrichtung zu den üblichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen 
und der Hilfe bei der Haushaltsführung pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbringt, kann trotz allem außerhalb der Einsatzzeiten der Pflegeeinrichtung auch ein ergänzender Bedarf bei der Gestaltung der Freizeit, bei der sozialen Integration und bei kulturellen Veranstaltungen mit Freunden und Bekannten bestehen. Sogenannte Teilhabeleistungen. 
Hierfür kann das sogenannte (Rest-)Pflegegeld eingesetzt werden.
Empfänger:innen dieser Gelder sind überwiegend Freunde, Bekannte und Angehörige.
Es handelt sich nicht um ständige fest vereinbarte Zahlungen, sondern vielmehr um die Bezahlung einer Eintrittskarte, um die Begleichung einer Imbiss- oder Restaurantrechnung nach einer Aktivität oder einem Präsent als Anerkennung für die geleistete Unterstützung.
Das Restpflegegeld versetzt die Betroffenen somit in die Lage, dass nicht selbstverständliche Engagement und etwaigen finanziellen Aufwänden von Helfern außerhalb des Pflegedienstes zu honorieren.
Eine Nachweispflicht in Form von Einreichen etwaiger Belege besteht nicht.
Zusammen mit unseren Klient:innen prüfen wir den Anspruch auf das anteilige Pflegegeld.
Dieser ist gegeben, wenn

  • die Sachleistungen ausgeschöpft sind,
  • der Pflegebedürftige über nicht ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügt und beispielsweise Grundsicherungsleistungen erhält.

Im Anschluss reichen wir beim örtlichen Sozialträger den Antrag mit einer vollständigen Begründung über den Verwendungszweck des Zuschusses ein. Sollte der Antrag abgelehnt werden, sind wir gerne bei der Formulierung des Widerspruchs behilflich.
Das Restpflegegeld entspricht 1/3 der Geldleistung des jeweiligen Pflegegrades.

Unser Ziel ist es stets, unsere Klienten in ihrer Eigenständigkeit zu stärken. Hilfsmittel können Klient:innen und Betreuer:innen die Pflege sehr erleichtern. Zum einen fördern sie die Mobilität des Klienten und tragen dazu bei seine oder ihre körperliche Verfassung zu stabilisieren oder sogar zu verbessern. Zum anderen ermöglichen sie den Pflegenden ein rückenschonendes Arbeiten.

Um unsere Klienten zu aktivieren, stehen eine Vielzahl von Hilfsmitteln zur Verfügung, die bei Kranken- und Pflegekassen beantragt werden können. Hierzu zählen auch Maßnahmen, die das Wohnumfeld unserer Klienten verbessern. Gerne helfen wir dabei, den Antrag auszufüllen. Anschließend reichen wir ihn für unsere Klient:innen ein und haken bei Verzögerungen umgehend nach.
Futura kooperiert mit einigen Sanitätshäusern z.B.  Maltry Rehatechnik in Berlin, Potsdam u.a.

Mögliche Hilfsmittel u.a.:

  • Bewegungstrainer
  • Rollstühle
  • Fahrradtrainer
  • Pflegebetten
  • Antidekubitusmatratzen
  • Stehbretter
  • Toilettenstühle
  • Duschsitze
  • Gehwagen
  • Hebelifter
  • Inkontinenzmaterial

Wir sind ständig auf der Suche nach geeignetem Wohnraum für unsere Klient:innen. Dank unserer guten Kontakte zu Wohnungsgesellschaften und Immobilienunternehmen werden wir stetig über freie Wohnungen in bestehenden Objekten informiert. Um unser Angebot an barrierefreien Wohnungen in Berlin kontinuierlich auszubauen, setzen wir uns zusammen mit unseren Partnern dafür ein, neue Standorte für Wohnprojekte zu erschließen.

Entspricht eine unserer Wohnungen den Vorstellungen eines Klienten oder einer Klientin, helfen wir gern, den Umzug zu planen und durchzuführen. Was unsere Klienten in jedem Fall erwartet, ist ein neues, barrierefreies Zuhause in zentraler Lage, bei dem vom rollstuhlgerechten Bodenbelag über unterfahrbare Küchen- und Badmöbel bis hin zu gut erreichbaren Schaltern an alles gedacht wurde.

Unsere Partner:

  • GSW Immobilien AG
  • KWL Unternehmensgruppe
  • Renta AG
  • Verein zur Förderung altersgerechten Wohnens e. V. (FAW)

Für Menschen mit schweren körperlichen Einschränkungen offenbart sich der nicht nur der öffentliche Raum als eine Welt voller Hindernisse. Ist eine Klingel nicht erreichbar oder ein Gebäude nur über Stufen zu erschließen, kann dies genügen, um behinderte Menschen von vielen Aktivitäten auszuschließen.

Um so wichtiger ist es, ein Zuhause zu haben, dass größtmögliche Selbstständigkeit und Bewegungsfreiheit zulässt. Wir unterstützen unsere Klienten dabei, ihr Wohnumfeld so zu gestalten, dass die normalen Tagesabläufe erleichtert und die persönliche Mobilität begünstigt wird. Unsere Hilfe betrifft dabei sowohl Umbaumaßnahmen der eigenen vier Wände als auch den Umzug in eine neue, barrierefreie Wohnung.

  • elektrische Türen
  • Bäderumbauten (bodengleiche Dusche)
  • Entfernung von Türschwellen
  • Küchenumbauten (Unterfahrbahrkeit)

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Unser Knigge über den Umgang mit behinderten Menschen
Die Beziehung zwischen behinderten und nichtbehinderten Mitmenschen ist auch für diejenigen, die damit täglich zu tun haben, nicht immer einfach....
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Feste Feiern Feuerwerk
Am 1. September feierten wir mit ber 150 Klientinnen und Klienten, Team und Futura-Fans wieder in der Gärtnerei Guyot in Kladow,...
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