Wer sich für das Leben in einer betreuten Wohngemeinschaft entscheidet, schließt zwei voneinander unabhängige Verträge ab: den Mietvertrag mit dem Generalmieter FaW e. V. und den Pflegevertrag mit einem frei gewählten, ambulanten Pflegedienst. In beiden Fällen handelt es sich um Einzelverträge mit juristisch unterschiedlichen Personen, die jederzeit getrennt voneinander gelöst werden können.