Im Januar 2017 löst das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die alten gesetzlichen Bestimmungen ab.
Wichtigste Änderung ist die Reform der bisherigen Pflegestufen, die sich zu sehr am zeitlichen Pflegeaufwand bei den Bedürftigen orientierte. Außerdem werden psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt. In der Regel erhalten Pflegebedürftige durch die Pflegestufenreform mehr Leistungen. Niemand wird durch die Neuregelungen finanziell schlechter gestellt.
Die wichtigsten Verbesserungen:
- stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
- im Durchschnitt höhere Leistungen der Pflegeversicherung
- neue Begutachtungskriterien (NBA)
- inflationsbedingte Angleichung der bisherigen Leistungen
- insgesamt mehr finanzielle Mittel für die Pflege