Die Basis: Individuelle Pflegeleistungen für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Unsere vielfältigen Leistungsangebote schaffen eine Perspektive und erweitern den Aktionsradius unserer Klienten und Klientinnen.
Alle Erwachsenen, die zum Personenkreis §§ 61ff SGB XII gehören, haben Anspruch auf eine persönliche Assistenz. Wer für die Kosten aufkommt, regelt die Vereinbarung nach § 75 (3) SGB XII. Die nötigen Pflegeleistungen sind im Leistungskomplex 32 zusammengefasst.
Die Basis: Individuelle Pflegeleistungen für ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen. Unsere vielfältigen Leistungsangebote schaffen eine Perspektive und erweitern den Aktionsradius unserer Klienten und Klientinnen.