Nicht planbare Pflegeleistungen sind bei der Persönlichen Assistenz die Regel. Daher rechnen wir keine Einzelleistungen ab, sondern erbringen alle Tätigkeiten in einem mit dem Kostenträger abgestimmten Stundenkontingent nach Leistungskomplex 32. Er wurde eigens für den kleinen Personenkreis jener konzipiert, die für eine selbstständige Lebensführung eine sehr intensive, vielschichtige Unterstützung von täglich mehr als fünf Stunden benötigen.