Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Krankheit haben in allen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch auf ein Persönliches Budget, mit dem Sie ihre Teilhabe- und Pflegeleistungen eigenständig einkaufen und organisieren.
Das persönliche Budget können alle behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten. Diese Leistungen erhält man nicht automatisch. Sie müssen diese Hilfe beantragen.
Zuständig für Leistungen aus dem Persönlichen Budget sind die bekannten Leistungsträger wie Kranken- und Pflegekassen, die Bundesagentur für Arbeit, das Sozial- oder Integrationsamt, Renten- & Unfallversicherungen, die Jugendhilfe und einige weiteren Kostenträger bei bestimmten Berufsgruppen. Teilweise sind mehrere Stellen zuständig. Beim sogenannten trägerübergreifenden Persönlichen Budget stimmen sich diese untereinander ab. Als Antragssteller müssen Sie sich nur an eine Stelle wenden.
Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, fragen Sie uns. Futura Berlin hat einen guten Überblick und berät Sie schon bei der Antragstellung Ihren Hilfebedarf optimal darzustellen und unterstützt Sie beim Weg durch den Sozialgesetzgebungsdschungel.
Bei den Leistungsträgern sind Formulare (teilweise online) erhältlich.
Damit wird den Sachbearbeitern die Prüfung erleichtert. Sie können auch einfach einen Brief schreiben, der dem Leistungsträger ein möglichst umfassendes Bild vermittelt.
Wichtig dabei ist:
a) den Wunsch nach Leistung in Form des Persönlichen Budgets anstelle von Sachleistung im Antrag klar zu äußern und
b) den Hilfebedarf exakt darzustellen. Idealerweise fügen Sie ein exemplarisches Pflegeprotokoll bei, in dem ein Tag die in Anspruch genommene Unterstützung und den Zeitaufwand im Detail auflistet.
Auch Gutachten und ärztliche Atteste (soweit vorliegend) helfen Rückfragen seitens des Leistungsträgers zu vermeiden und die Bearbeitungszeit zu beschleunigen. In der Regel vergeht zwischen Antragstellung und Bewilligung/Bescheid eine Frist von 2 Wochen bis 6 Monate.
In bestimmten Fällen kann der Leistungsträger ein Gutachten eines Amtsarztes über das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung anfordern. Auch kann ein Nachweis der Bedürftigkeit, also einem Nachweis über verfügbares Einkommen und Vermögen abgefragt werden, ob Leistungen selbst finanziert werden können.
Die Budgetkonferenz ist das Gremium, das über die Höhe und Art der Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets entscheidet.
Sie findet entweder beim Antragsteller oder beim Leistungsträger statt. Neben Antragsteller darf auch eine Vertrauensperson teilnehmen. Bei (zukünftigen) Klienten/innen von Futura ist dies stets einer unserer Mitarbeiter, damit das 1-3stündige Gespräch auf Augenhöhe stattfindet. Soweit vorhanden werden auch gesetzliche Betreuer und der sozialpädagogische Fachdienst eingeladen. Mit den Vertretern der/des Kostenträger/s wird die persönliche Situation des Antragsstellers – Umgang mit der Behinderung, soziale Beziehungen, Wohnen und Versorgung, Teilhabe am Arbeitsleben und gesellschaftlichen Leben ausführlich besprochen und offene Fragen zum Hilfebedarf geklärt. Alle Informationen münden in einer Zielvereinbarung und der Bewilligung eines bestimmten Geldbetrages, dem Persönlichen Budget. In der Regel wird die Bewilligung befristet – zu Beginn meist auf ein Jahr – um zu überprüfen ob Geldbetrag und Leistungen passen. Nach von beiden Seiten unbeanstandetem Ablauf der ersten Frist wird meist ein längerer Zeitraum (3-10 Jahre) bewilligt.
In der Zielvereinbarung zwischen Kostenträger und Leistungsempfänger werden folgende Punkte festgehalten:
In regelmäßigen Abständen wird die Zielvereinbarung überprüft und bei Bedarf angepasst. Zielvereinbarungen sollen einzelfallbezogen, messbar sein und realistische Rahmenbedingungen schaffen.
Die Höhe des Persönlichen Budgets hängt ausschließlich vom individuell festgestellten Bedarf ab. Es gibt deshalb eine große Spannbreite von weniger als 50 € im Monat bis hin zu 13.000 € in Extremfällen. Die Mehrheit der bewilligten monatlichen Beträgen liegen zwischen 200 und 800 €. Es gibt auch einmalige Zahlungen. Z.B. bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Lesegeräte etc.. In seltenen Fällen erhalten Budgetnehmer oder Budgetnehmerinnen auch Gutscheine, die sie bei bestimmten Diensten einlösen können.
Liegt die Bewilligung für das Persönliche Budget vor, können Sie aktiv werden. Sie wählen die für die vereinbarten Ziele notwendigen Dienstleister aus, stellen Ihr eigenes Assistenzteam zusammen, schreiben Dienstpläne, kümmern sich um eine Kranken- und Urlaubsvertretung. Sie beachten dabei arbeitsrechtliche Aspekte, erstellen die Lohnabrechnung nach sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Grundsätzen und überweisen Löhne. Sie sind Chef/in und Manager/in über Ihr Persönliches Budget.
Berliner und Berlinerinnen mit einer Behinderung können bei erhöhtem Pflegebedarf von mehr als fünf Stunden täglich und nachgewiesener Pflegedürftigkeit ambulante Pflege, Teilhabe und Betreuung über in Form der Persönlichen Assistenz beim Landesamt für Gesundheit & Soziales (LAGeSO) beantragen. Sie bleiben in der Wahl ihrer Persönlichen Assistenz und Teilhabeleistungen gleichermaßen flexibel und werden um die administrativen und Arbeitgeberaufgaben entlastet. Dieses System hat sich in Berlin seit seiner Einführung 1996 bewährt. Lassen Sie sich bei Futura beraten, wie Sie diese Betreuungsform für Ihren persönlichen Bedarf in Anspruch nehmen können.
Erfahrungsberichte aus dem Alltag mit der Persönlichen Assistenz über den LK 32 finden Sie hier.
Lesen Sie die Informationsschriften vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget.