Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Hilfe. So bestimmt es das Sozialgesetzbuch. Ziel der Hilfe ist es, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Dies gilt nicht nur für das Privatleben, sondern auch für den Beruf. Die Unterstützung muss so gestaltet sein, dass sie behinderten Menschen einen ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere im Arbeitsleben, sichert.
Besondere Sozialleistungen verhindern, dass Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung benachteiligt werden. Sie schaffen die Basis, dass diese Menschen selbstbestimmt leben und sich als Teil der Gesellschaft entwickeln können. Diese Hilfe für behinderte Menschen ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Das heißt: Sie muss so gut und umfassend wie möglich sein. Gut ist eine Hilfe dann, wenn sie genau dem Hilfebedarf des Einzelnen entspricht. Dabei sind auch berechtigte Wünsche und die individuellen Lebenssituationen der behinderten Menschen zu berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte Menschen in unserer Gesellschaft in folgender Broschüre zusammengefasst und veröffentlicht:
1.) Ratgeber für Menschen mit Behinderungen
2.) Ratgeber für Menschen mit Behinderungen in leichter Sprache