Die Häusliche Krankenpflege umfasst Maßnahmen der ärztlich angeordneten Behandlungspflege. Hierzu gehören Leistungen wie Wundversorgung, Injektionen und Medikamentengaben, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Zu den Leistungen der Krankenkasse zählen auch: Hilfe bei den Grundverrichtungen des täglichen Lebens (körperbezogene Pflegemaßnahmen) und Maßnahmen, die dazu dienen, die grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung (Hilfe bei der Haushaltsführung) zu meistern. Die zuletzt genannten Leistungen werden jedoch nach dem Eintritt von Pflegebedürftigkeit nicht mehr von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse übernommen.
Der Anspruch auf Behandlungspflege durch einen zugelassenen Pflegedienst besteht nur, wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Damit die Kosten für die Krankenpflege übernommen werden, muss diese vom Arzt schriftlich verordnet werden. Die in der Verordnung häuslicher Krankenpflege vermerkten Leistungen müssen bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden.