Sofern der Anteil der Pflegesachleistungen und das persönliche Einkommen nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege durch einen Pflegedienst zu decken, besteht die Möglichkeit beim örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ zu stellen. Sind alle Voraussetzungen für den Anspruch zusätzlicher Leistungen erfüllt, lässt sich durch diese Regelung ergänzende Unterstützung finanzieren.