Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Sie dient dazu, die ehrenamtliche Pflege zu vergüten, die beispielsweise Angehörige übernehmen.
Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld nach eigenem Ermessen als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben.
Auch für die soziale Absicherung der privaten Pflegepersonen ist gesorgt. Sie sind in der gesetzlichen Unfall und Rentenversicherung über die Pflegeversicherungsleitungen versichert.