Je nach Einschränkung des Betroffenen kann die Pflege zu einem körperlichen Kraftakt werden. Der Einsatz von Hilfsmitteln fördert die Selbstständigkeit des zu Pflegenden und erleichtert dem Pflegenden die Arbeit. Es besteht Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde und die Hilfsmittel dazu beitragen, die Pflege zu Hause zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Ob eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln notwendig ist, überprüft die Pflegekasse mithilfe des MDK. Besteht eine Notwendigkeit, muss der Pflegebedürftige die Hilfsmittel bei der Pflegekasse mit einer Verordnung des Hausarztes beantragen. Grundsätzlich wird zwischen kleinen Hilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln unterschieden. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören z.B. Pflegebetten und Liftersysteme. Kleine Hilfsmittel sind dagegen z.B. Anti-Rutsch-Matten, die das Wegrutschen der Füße beim Aufstehen verhindern.