Wie hoch die Kosten für eine Betreuung in unserem Pflegenetzwerk ausfallen, hängt vom Einzelfall ab.
Berechnungsgrundlage für ergänzende Leistungen ist das eigene Einkommen. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rente, Kindergeld, Mieteinnahmen, Wohngeld und Zinsen aus Ersparnissen. Sind keine persönlichen finanziellen Ressourcen vorhanden, besteht der Anspruch auf Grundsicherung, deren Regelsatz derzeit für Alleinstehende 391 Euro, für Paare 353 Euro beträgt. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhöht sich der Regelsatz um 17 Prozent. Das Sozialamt übernimmt zudem die Mietkosten in einer durchschnittlichen Höhe von 650,00 Euro, hierbei gehen wir von einer 2 Zimmer Wohnung aus, die einem Rollstuhlbenutzer zustehen.
Zudem besteht nach Ausschöpfen der Pflegesachleistungen zusätzlich zur Hilfe zur Pflege nach dem XII Sozialgesetzbuch ein persönlicher Anspruch auf das sogenannte Restpflegegeld , die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad wie folgt:
Pflegegrad 1 – 1/3 der Geldleistung: - Euro