Nicht viel, aber immerhin
Ab 1. Januar: Erneute Erhöhung der Pflegeleistungen
Die Kosten für Pflegeheime oder in der ambulanten Versorgung galoppieren. Zum Jahreswechsel sorgt deshalb das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell besser unterstützt werden. Gab es zum 01.01.2024 schon einmal 5% mehr, steigen die Leistungsbeträge nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) noch einmal um 4,5 Prozent. Ab 2028 sollen die Leistungen alle drei Jahre an die Inflationsrate angepasst werden.
Wie viel es gibt, hängt vom Pflegegrad ab.
Tabelle Finanzielle Stärkung der Pflege
Monatliche Höchstbeträge ab 1. Januar 2025 (rot = bisherigen Beträge)
Zur Erläuterung:
Pflegegeld = Mehr Geld für Pflege zu Hause
Pflegesachleistungen = Mehr Geld für Pflege- und Assistenzdienste
Weitere Verbesserungen ab dem 01.01.2025
Kurzzeitpflege: Der Betrag erhöht sich auf 1.854 Euro und ist dafür da, falls Angehörige oder Pflegepersonen krank sind oder Urlaub brauchen. Oder nach einem Krankenhausaufenthalt noch mehr Hilfe nötig ist (bis zu 8 Wochen im Jahr) .
Verhinderungspflege: Hier erhöht sich der monatliche Betrag auf 1685 Euro.
Dieses Geld kann verwendet werden, falls die Hauptpflegeperson verhindert ist.
(Ab Mitte 2025 soll es für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro im Jahr geben.)
Der Entlastungsbetrag erhöht sich auf 131 Euro. Dieser kann für die ambulante Versorgung genutzt werden (z. B. Haushaltshilfe, Einkäufe, Begleitung).
Der Wohngruppenzuschlag erhöht sich auf 224 Euro.
Für Pflegehilfsmittel steht ein monatlicher Betrag von 42 Euro zur Verfügung.
Die Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen erhöht sich auf 4.180 Euro. Damit kann z.B. der Einbau von Treppenliften oder Rampen, der Umbau des Badezimmers oder das Entfernen von Schwellen bezahlt werden.
Der Leistungsanspruch für digitale Pflegeanwendungen erhöht sich auf monatlich 53 Euro
Mehr Infos gibt es bei der Pflegekasse oder in Beratungsstellen oder bei Futura