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Keine Angst vor dem
Medizinischen Dienst

Futura Berlin hilft bei der Beantragung eines Pflegegrads und seiner Durchsetzung

Die Beantragung eines Pflegegrads ist für Menschen mit einer körperlichen Behinderung und ihrer Angehörigen nicht nur ein hoher organisatorischer Aufwand, sondern auch mit einer großen Verunsicherung bis hin zu Ängsten verbunden. Der Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) muss vorbereitet werden, alle Dokumente und ärztlichen Unterlagen müssen an diesem Termin bereit liegen. Neben dem organisatorischen Aufwand scheuen sich viele Menschen mit Behinderung, ihre tatsächliche gesundheitliche Situation und ihren pflegerischen Bedarf offen darzustellen und stellen sich als fitter dar, als sie eigentlich sind.

Wir helfen Ihnen und gegebenenfalls auch Ihren Angehörigen, den Termin vorzubereiten und sind, wenn Sie es wünschen, auch dabei. Dabei achten wir nicht nur auf, dass alle Unterlagen zur Hand sind, sondern auch, dass Sie mit der richtigen Einstellung in den Termin gehen. Und wir schauen uns auch die Einschätzung des Medizinischen Dienstes genau an und legen bei Bedarf Einspruch ein, damit Sie die finanzielle Unterstützung und die Hilfsmittel erhalten, die Ihnen zustehen.

Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu?

Der Pflegegrad ersetzt seit 2017 das ältere Modell der Pflegestufen. Sie können vor einer Begutachtung per Online-Pflegegrad-Rechner Ihre Einstufung einschätzen.  Die Pflegebedürftigkeit wird seitdem nicht mehr in dem zeitlichen Aufwand für die Pflege bemessen, sondern nach der Selbständigkeit und den Fähigkeiten der betroffenen Personen. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen knappen Überblick über die fünf Pflegegrade geben und stehen Ihnen bei allen weiteren Fragen zur Verfügung.

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Er wird für pflegebedürftige Personen vergeben, bei denen keine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt wird. Beispielsweise können Personen mit mäßigen, rein motorischen Einschränkungen etwa aufgrund von Wirbelsäulen-, Gelenkerkrankungen oder Restlähmung nach Schlaganfall, die Probleme mit dem Gehen und Stehen haben, in den Pflegegrad 1 eingruppiert werden.

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Er wird beispielsweise für Personen mit stärker ausgeprägten Störungen des Bewegungsapparates sowie mit Folgen eines Schlaganfalls vergeben.

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Betroffene des Pflegegrades 3 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz haben schwere motorische Beeinträchtigungen. Sie haben beispielsweise Teil-Lähmungen der Arme und Beine als Folge eines Schlaganfalles, eine Multiple Sklerose, Muskelhypertonie, Muskeldystrophie, Muskelatrophie oder Rückenmarkserkrankungen. Sehr viele Personen haben Probleme beim Stehen und Gehen und auch Funktionsstörungen der Arme. Sie sind jedoch in der Lage, sich mit Hilfsmitteln im begrenzten Umfang selbst fortzubewegen und zumindest eine Hand zu gebrauchen.

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Personen im Pflegegrad 4 ohne Einschränkung der Alltagskompetenz sind oft durch eine vollständige Immobilität gekennzeichnet. Diese kann z.B. auf einer fortgeschrittenen Multiplen Sklerose, eine Muskelhypertonie, Muskeldystrophie, Muskelatrophie oder einer Querschnittslähmung beruhen. Möglicherweise ist der Grund aber auch eine ausgeprägte körperliche Schwäche bei hohem Alter. Teillähmungen durch frühere Schlaganfälle, Oberschenkelamputation und Diabetes mellitus sind nicht unüblich. Alle Betroffenen in diesem Bereich des Pflegegrades 4 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) sind kognitiv noch weitgehend orientiert, können ihre Krankengeschichte noch selbst berichten, zeigen aber Konzentrationsstörungen, Verlangsamung, Angst und Stimmungsschwankungen aufgrund ihrer schweren Erkrankungen.

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Personen mit Pflegegrad 5 sind Personen mit fortgeschrittener Demenz und körperlicher Hinfälligkeit, Multiple Sklerose, Muskelhypertonie, Muskeldystrophie, Muskelatrophie. Zusätzlich können beispielsweise Halbseitenlähmung nach Schlaganfall, Schluck- und Sprachstörungen gegeben sein. Alle Personen sind steh- und gehunfähig und überwiegend bettlägerig.

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Über den Umgang mit Menschen mit Behinderungen
Die Beziehung zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen ist auch für diejenigen, die damit täglich zu tun haben, nicht immer einfach....
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