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Verbesserte Leistungen – einfacheres System

Neues Pflegestärkungsgesetz

Im Januar 2017 löst das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die alten gesetzlichen Bestimmungen ab.

Wichtigste Änderung ist die Reform der bisherigen Pflegestufen, die sich zu sehr am zeitlichen Pflegeaufwand bei den Bedürftigen orientierte. Außerdem werden psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit gleichgesetzt. In der Regel erhalten Pflegebedürftige durch die Pflegestufenreform mehr Leistungen. Niemand wird durch die Neuregelungen finanziell schlechter gestellt.

Die wichtigsten Verbesserungen:

  • stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
  • im Durchschnitt höhere Leistungen der Pflegeversicherung
  • neue Begutachtungskriterien (NBA)
  • inflationsbedingte Angleichung der bisherigen Leistungen
  • insgesamt mehr finanzielle Mittel für die Pflege

Das neue Bewertungssystem

 

Anhand eines neuen Begutachtungsassessments (NBA) werden die bislang gültigen Pflegestufen in 5 sogenannte Pflegegrade eingeteilt. Neu ist der Pflegegrad 1. Er betrifft Menschen, die bislang nicht in einer Pflegestufe erfasst wurden wurden. Im Prinzip werde Versicherte mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz in den übernächsten.

Alle Personen, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, werden durch ihre Pflegekasse automatisch von ihrer Pflegestufe in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet. Niemand muss sich neu begutachten lassen.

Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten der Pflegedürftigen werden in sechs verschiedenen gewichteten Bereichen beurteilt und nach einem Punktesystem aufgeschlüsselt. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Gesamtpunktwert auf einer Skala von 1 bis 100 mindestens 12,5 Punkte beträgt.

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