Ein aktueller Überblick von Futura
Das neue Bundesteilhabegesetz und Reform der Eingliederungshilfe
Das neue Bundesteilhabegesetz, damit auch die Reform der Eingliederungshilfe, wurde Ende vergangenen Jahres verabschiedet. Fast zehn Jahre wurde an dessen Ausarbeitung gefeilt. Die sozialpolitische Reform wird in vier Stufen – 2017, 2018, 2020 und 2023 – in Kraft treten. Die ersten Neuerungen gelten somit schon jetzt. Das übergreifende Ziel ist es, mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
Das BTHG regelt unter anderem die Unterstützung neu, welche Menschen mit Behinderung für eine gleichberechtigte Teilhabe brauchen. Im Hinblick auf die individuellen Bedürfnisse der Leistungsberechtigen, wird der Unterstützungsbedarf künftig in ganz Deutschland einheitlich geregelt. Zudem wird es Verbesserungen bei der Anrechnung des Vermögens und des Einkommens geben. Sowohl bei dem eigenen, als auch bei dem Vermögen und Einkommen des Lebenspartners. Darüber hinaus soll auch das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt, die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt und unabhängige Beratung angeboten werden.
Bis 2023 werden viele Änderungen umgesetzt, die nicht alle kritiklos hingenommen werden. Um den Überblick zu behalten, haben wir die wichtigsten Eckpunkte – insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe und Assistenzhilfe – kurz und knapp für Sie zusammengefasst