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Umwandlung in nationales Recht

Neues zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ob jung oder alt, mit oder ohne Behinderung – Barrierefreiheit betrifft uns alle. Bis alle Hürden im Alltag beseitigt wurden, ist es noch ein langer Weg. Ein Weg, der zu einer umfassend inklusiven und gleichberechtigten Gesellschaft führt. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung vor wenigen Wochen einen weiteren Schritt gemacht. Sie hat das sogenannte „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ verabschiedet, abgekürzt „BFSG“. Mit diesem Gesetz sollen einheitliche Standards für barrierefreie Produkte sowie Dienstleistungen etabliert und für Unternehmen verpflichtend gemacht werden.

Digitale Produkte und Dienstleistungen im Fokus

Das Leben wird immer digitaler. Deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass auch technische Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. In den Mitgliedsstaaten der EU gelten bislang unterschiedliche Standards, wenn es um die Herstellung von Produkten wie Bankautomaten oder Computern geht. Auch die dazugehörigen Dienstleistungen sind nicht einheitlich geregelt. Mit dem „European Accessibility Act“ (EAA) soll sich das ändern. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, bestimmte Hardware-Systeme und technische Services zugänglicher zu machen. Darunter der Online-Handel, der elektronische Geschäftsverkehr, Betriebssysteme, Kommunikations- und Personenverkehrsdienste, Selbstbedienungsterminals und mehr.

Durch die vereinheitlichte Gewährleistungspflicht müssen Hersteller künftig sicherstellen, dass ihre Erzeugnisse den beschlossenen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Während sich die Anforderungen von Produkt zu Produkt unterscheiden, werden sie in der EU-Richtlinie wie folgt zusammengefasst: „Produkte sind so zu gestalten und herzustellen, dass Menschen mit Behinderungen sie voraussichtlich maximal nutzen, und sie sind möglichst in oder auf dem Produkt selbst mit barrierefrei zugänglichen Informationen zu ihrer Funktionsweise und ihren Barrierefreiheitsfunktionen auszustatten.“

 
Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetzt

Umwandlung in nationales Recht

Richtlinien sind Rahmengesetze der EU und gelten in den Mitgliedsstaaten erst, wenn sie von den jeweiligen Parlamenten in nationales Recht umgesetzt wurden. Selbiges gilt für den European Accessibility Act. Dieser muss bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgewandelt und ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden. Dem ist die Bundesregierung nachgekommen, indem sie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am 20. Mai 2021 verabschiedet hat. Wann genau das Gesetz in Kraft treten wird, ist bisweilen nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass die von der EU festgelegten Fristen eingehalten werden müssen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird in der Öffentlichkeit heiß diskutiert. So seien die Regelungen zu löchrig, nicht umfassend genug und ließen den Herstellern noch zu viele Spielräume. Zudem seien die Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren zu lang, um schnelle Änderungen erwirken zu können. Es muss anerkannt werden, dass das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist. Jede Verbesserung zählt. Ob und inwiefern es die Gesellschaft jedoch barrierefreier macht, bleibt abzuwarten. Wir behalten die Entwicklungen im Blick und werden über die offizielle Verkündung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes berichten.

Der aktuelle Umsetzungsstand ist auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einzusehen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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