Umwandlung in nationales Recht
Neues zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Digitale Produkte und Dienstleistungen im Fokus
Das Leben wird immer digitaler. Deshalb muss dafür Sorge getragen werden, dass auch technische Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind. In den Mitgliedsstaaten der EU gelten bislang unterschiedliche Standards, wenn es um die Herstellung von Produkten wie Bankautomaten oder Computern geht. Auch die dazugehörigen Dienstleistungen sind nicht einheitlich geregelt. Mit dem „European Accessibility Act“ (EAA) soll sich das ändern. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, bestimmte Hardware-Systeme und technische Services zugänglicher zu machen. Darunter der Online-Handel, der elektronische Geschäftsverkehr, Betriebssysteme, Kommunikations- und Personenverkehrsdienste, Selbstbedienungsterminals und mehr.
Durch die vereinheitlichte Gewährleistungspflicht müssen Hersteller künftig sicherstellen, dass ihre Erzeugnisse den beschlossenen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Während sich die Anforderungen von Produkt zu Produkt unterscheiden, werden sie in der EU-Richtlinie wie folgt zusammengefasst: „Produkte sind so zu gestalten und herzustellen, dass Menschen mit Behinderungen sie voraussichtlich maximal nutzen, und sie sind möglichst in oder auf dem Produkt selbst mit barrierefrei zugänglichen Informationen zu ihrer Funktionsweise und ihren Barrierefreiheitsfunktionen auszustatten.“
Umwandlung in nationales Recht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird in der Öffentlichkeit heiß diskutiert. So seien die Regelungen zu löchrig, nicht umfassend genug und ließen den Herstellern noch zu viele Spielräume. Zudem seien die Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren zu lang, um schnelle Änderungen erwirken zu können. Es muss anerkannt werden, dass das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist. Jede Verbesserung zählt. Ob und inwiefern es die Gesellschaft jedoch barrierefreier macht, bleibt abzuwarten. Wir behalten die Entwicklungen im Blick und werden über die offizielle Verkündung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes berichten.
Der aktuelle Umsetzungsstand ist auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einzusehen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz